Für die Aufnahme als Yogaschule sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
1 Qualifikation der Ausbildenden
1.1 Ausbildungsleitung
- Ein/e Yoga-Lehrer*in hat die fachliche Leitung der Yoga-Schule inne.
- Die/der Schulleiter*in ist Voll-Mitglied 500+ der YVO und weist eine sieben-jährige Yoga-Lehrererfahrung und mehrjährige Leitung von Yoga-Seminaren nach.
- Die Yoga-Leitung nimmt an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungsausschüssen der YVO teil.
- Es ist ein Nachweis geeigneter, regelmäßiger Weiterbildungen (mind. 1x jährlich) zu erbringen.
1.2 Yoga-Lehrer*innen
- Die unterrichtenden Yoga-Lehrer*innen haben selbst eine anerkannte mindestens 500+ Yoga-Lehrer*innen-Ausbildung.
- Die/der Yoga-Lehrer*in muss Voll-Mitglied 500+ der YVO sein.
- Es ist ein Nachweis geeigneter, regelmäßiger Weiterbildungen (mind. 1x jährlich) zu erbringen.
1.3 Referent*innen
- Es können eine oder mehrere Yoga-Lehrer*innen oder Referent*innen den Yoga-Unterricht leiten.
- Referent*innen müssen für einzelne Spezialfächer, wie z.B. Anatomie, keine Yoga-Lehrer*innen-Ausbildung besitzen. Jedoch ist eine mehrjährige Yoga-Erfahrung wünschenswert und eine in dem speziellen Fachgebiet ausgewiesene Qualifikation, z.B. Medizin, erforderlich.
2 Vorlage eines Ausbildungskonzeptes
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Ein detaillierter Lehrplan mit Angabe der Ausbildner*innen und Referent*innen.
- Eine Auflistung der Fachgebiete und Schwerpunkte mit Anzahl der Fachgebiete.
- Das Ausbildungskonzept beinhaltet das Kernprogramm und nennt die Yoga-Ausrichtung, z.B. Hatha Yoga, Raja Yoga, usw.
- Erfordernis der Übungspraxis und des Unterrichtspraktikums.
- Die maximale Teilnehmer*innenzahl pro Ausbildungsgruppe ist 20 Personen.
3 Ausbildungskanditat*innen
- Die Kandidat*innen haben das 23. Lebensjahr vollendet und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Die Kandidat*innen weisen bei Beginn der Ausbildung eine mindestens drei-jährige Yogapraxis nach. Begründete Ausnahmen sind unter Umständen möglich.
- Der/die Ausbildungs-Leiter*in vergewissert sich vor Ausbildungsbeginn, dass die Kandidat*innen in physischer und psychischer Hinsicht geeignet sind, eine Yoga-Lehrer*innen-Ausbildung ohne Schaden zu nehmen absolvieren zu können.